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November 2022 – Elektronische Genehmigung von Heil- und Kostenplänen

Ab Januar 2023 führen wir in unserer Praxis das neue „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ)“ für Heil- und Kostenpläne ein. Um von Beginn an bestens mit dem EBZ vertraut zu sein, wird sich unser Verwaltungsteam dazu im kommenden Monat bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung fortbilden.

Je schneller die Genehmigung, desto eher die Behandlung

Durch das neue digitale Verfahren wird die Beantragung und Genehmigung von Heil- und Kostenplänen erheblich beschleunigt und erleichtert. Wenn Anträge schneller bearbeitet und genehmigt werden können, bedeutet das für Sie, dass Ihre Behandlung eher beginnen kann. Zudem sparen wir als Praxis Papier und bürokratischen Aufwand – somit haben wie mehr Zeit, die wir für Ihre Betreuung nutzen können.

Gerne erläutern wir Ihnen die Abläufe des EZB persönlich, sobald wir das System eingeführt haben. Sprechen Sie uns an.

Verständliche
Erklärungen mit Smile 3D

Unsere 3D-Animationen veranschaulichen
unterschiedliche Behandlungsabläufe
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